Das neue touristische Modell der M-Group besteht im Wesentlichen aus den drei Säulen:
Der Betreiber selbst zeichnet für die Vermarktung und Vermietung der Apartments an Urlaubsgäste verantwortlich.
Weitere Aufgaben sind insbesondere Reinigung und Instandhaltung der Apartments, aber auch die Abrechnung gegenüber den Eigentümern (Anlegern). Die Betreibung obliegt professionell agierenden touristischen Unternehmen – unabhängig und getrennt vom Bauträger.
Der oder die Anleger ermöglichen die Finanzierung des touristischen Projekts und die Errichtung der Infrastruktur.
Der Großteil der Projekte wird gemäß Bauträgervertragsgesetz (BTVG) abgewickelt. Durch die frühzeitige Einbindung von Anlegern wird die Finanzierung des Gesamtprojekts auf eine Vielzahl an Personen aufgeteilt.
Die M-Group tritt als Projektentwickler auf und realisiert in Abstimmung mit der Gemeinde und relevanten Stakeholdern touristische Projekte, wählt einen passenden Betreiber aus und vereinbart einen Kaufvertrag mit dem oder den Anlegern.
Ein enger Kontakt ab der ersten Projektierungsphase bis hin zum Abschluss zu den relevanten Stakeholdern ist für die M-Group wesentlich.
Das Modell Tourismus 3.0 basiert im Wesentlichen auf drei Säulen: der M-Group als Projektentwickler, den Anlegern und dem Betreiber.
Das Modell Tourismus 3.0 basiert im Wesentlichen auf drei Säulen: der M-Group als Projektentwickler, den Anlegern und dem Betreiber.
Der oder die Anleger kaufen ihr Apartment „löffelfertig“ vom Bauherren inkl. der gesamten Einrichtung und sonstigen Ausstattung.
Der Bauherr organisiert darüber hinaus den späteren Betrieb des Apartmenthauses, in dem er den Betreiber auswählt und mit ihm einen Betreibervertrag, der für alle Anleger bindend ist, aushandelt.
Auf Basis des Betreibervertrags vermietet der Betreiber die Apartments an Urlaubsgäste und leitet die Einnahmen (abzüglich aller Kosten) an den Anleger weiter.
Im Regelfall hat der Betreibervertrag eine Laufzeit von 10 Jahren und wird automatisch verlängert.
Wesentliche Inhalte des Betreibervertrags sind die Pflichten der Betreiber und des Eigentümers, die Abrechnung, das Betreuungshonorar sowie die Vertragsdauer und Kündigungsvereinbarungen.
Typisch sind ein Auftrag und die Abrechnung des Betreibers gegenüber Urlaubsgästen im eigenen Namen. Sprich: der Gast hat keine direkte Berührung mit dem Eigentümer des Apartments, sondern wickelt den gesamten Prozess direkt mit dem Betreiber ab.
Betreiber und Anleger stehen in einem gegenseitigen Wechselverhältnis. Der Anleger stellt dem Betreiber mittels Betreibervertrag sein Apartment zur touristischen Vermietung zur Verfügung und erhält dadurch vom Betreiber eine Rendite (monatliche Mieteinnahmen abzüglich einer Managementfee, Steuern und Abgaben).
Der Betreibervertrag wird zwischen dem Betreiber und dem Anleger abgeschlossen. Die M-Group führt eine Vorauswahl an möglichen – regionalen – Betreibern durch und vereinbart den Betreibervertrag in der Regel vor Abschluss des Kaufvertrags durch die Anleger. Die Ausgestaltung des Betreibervertrages kann als Miete oder Pacht vereinbart sein.
Jeder EU-Bürger darf gesetzlich eine Immobilie kaufen. Auch Österreicher wählen immer öfters diese Variante für ihren Immobilien-Vermögensaufbau.
Die Schlüsselhoheit beim Modell Tourismus 3.0 liegt beim Betreiber. Dies bedeutet, dass der Anleger/Eigentümer des Apartments nicht selbst über sein Apartment verfügen kann.
So werden nicht nur die Einnahmen des Betreibers (und in weiterer Folge auch des Betreibers) sichergestellt, sondern auch die Rechtskonformität im Sinne des Verbots von illegalen Freizeitwohnsitzen.
Der Käufer des Apartments verpflichtet sich einen Betreibervertrag abzuschließen – die Schlüsselhoheit für das Apartment liegt ausschließlich beim Betreiber.
Ein Anleger des Apartments genießt in Hinblick auf die Nutzung keine Sonderrechte. Eine Einmietung in Apartments des touristischen Objekts ist nur über den Betreiber möglich - mit den gleichen für Gäste geltenden Rechten. Somit ist eine Nutzung des Apartments als Wohnung (bzw. illegaler Freizeitwohnsitz) durch den Anleger nicht möglich.
Eine Nutzung als Freizeitwohnsitz bzw. grundsätzlich die Verwendung als Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) ist nicht erlaubt.
Der Kaufvertrag wird zwischen der M-Group und dem Anleger abgeschlossen. Er dient der Übertragung des Eigentums an der Immobilie.
Apartmenthäuser werden auf Basis eines Nutzwertgutachtens parifiziert, was die zwingende Voraussetzung für die Gründung von Wohnungseigentum und damit den Verkauf von Apartments an Anleger ist.
Ja – da der Betreiber bestrebt ist das Apartment bestmöglich zu vermieten und mittels seiner Schlüsselhoheit verhindert er die widmungswidrige Nutzung des Apartments durch den Anleger.
Enge Zusammenarbeit mit den lokalen Entscheidungsträgern sorgt für Vertrauen und Transparenz.
Moderne Technik und nachhaltige sowie ressourcenschonende Bauweise.
Aufbau einer langfristigen Infrastruktur – das ist nachhaltige Entwicklung für die M-Group.
Durch Umbau und Abriss von (jahrelang) leerstehenden Hotels und Neubau von Apartmenthotels entsteht ein wesentlicher Beitrag zur Ortskernerneuerung. Ebenso wird die lokale Infrastruktur ausgebaut und modernisiert.
Da es sich bei Apartmenthäusern um keinen in sich geschlossenen All-Inclusive-Betrieb handelt, profitieren davon speziell lokale Unternehmer entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Bäcker über den Gastronomen bis hin zum Dienstleistungsunternehmen (wie Bergbahnen).
Gemeinden und Tourismusregionen profitieren auf finanzieller Ebene, bei der Infrastruktur und durch eine nachhaltige Entwicklung.
Das Modell Tourismus 3.0 ist eigentlich eine Entlastung für den Tiroler Wohnraum. Denn eine große ausländische Nachfrage (welche es immer geben wird und EU-Bürger dürfen rechtlich in Österreich kaufen) wird auf touristisch gewidmete Immobilien gelenkt – und damit vom klassischen Wohnmarkt weg.